Aktuelle Corona-Regelungen

Liebe Patient*innen, liebe Angehörige,

mit heutigem Schreiben informieren wir über die Veränderungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen, die ab dem 1. März 2023 in Kraft treten werden.

Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 3 IfSG sowie nach § 2 Satz 1 der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) haben die Leiter der von Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Dazu sind innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen.

Aktuelle Corona-Regelungen unserer Klinik. Bitte beachten Sie diese bereits vor der Anreise:

  1. Zutritt zur Klinik
    ab dem 1. März kann die Klinik wieder über den regulären Haupteingang betreten und verlassen werden. Es gelten die regulären Öffnungszeiten. Patienten zur Aufnahme und Besucher melden sich bitte als erstes an der Information.
     
  2. Besucher:
    1. Besucher melden sich bitte zunächst an der Information
    2. Für Besucher gilt weiterhin eine Maskenpflicht (Anordnung der Bundesregierung)
    3. Als Besucher gelten auch Angehörige, die im Personalwohnheim, bzw. der Villa wohnen
    4. Pro stationärem Patient*in ist nur eine Besuchsperson gestattet (mitaufgenommene Begleitpersonen nicht miteingerechnet)
    5. Besucher mit Symptomen, bzw. Besucher mit nachgewiesener SARS-CoV2 Infektion dürfen die Klinik nicht betreten
       
  3. Tests
    1. Alle stationär aufzunehmenden Patienten und mitaufgenommenen Begleitpersonen erhalten am Aufnahmetag einen AG-Schnelltest (Labor) und werden für diesen Tag mit einem Bändchen markiert
       
  4. Maskenpflicht
    1. eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) muss getragen werden von:
      1. allen Besuchern im stationären Bereich
      2. allen Patienten, Angehörigen und Besuchern im ambulanten Bereich (WABE und SPZ)
    2. Ausnahmen:
      1. Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
      2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können
      3. gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.
         
  5. Allgemeine Maßnahmen
    1. Weiterhin sind Grundregeln der Hygiene (Händedesinfektion)  wünschenswert
       

Garmisch-Partenkirchen, den 28.2.2023

Prof. Dr. med. Johannes-Peter Haas
Geschäftsführender Ärztlicher Direktor

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