Übernachtung
Elternunterkünfte der Klinik
Liebe Eltern und Angehörige,
Unsere Elternunterkünfte stehen nur Angehörigen von Patient*innen bis zum Alter von 11 Jahren zur Verfügung. Eine Begleitperson kann ein Zimmer gegen Gebühr in unseren Elternunterkünften reservieren. Nur in wenigen Fällen (Leistungsbezieher*innen von bestimmten staatlichen Hilfen) können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Diese neue Regelung ist seit 1. Januar 2025 gültig.
Genauere Informationen für Ihre Terminplanung zu einem stationären Aufenthalt und zu Unterbringungsmöglichkeiten für Begleitpersonen erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen unseres Belegungsmanagements (08821 – 701 1470).
Nur bei einem bereits fest vereinbarten stationären Aufnahmetermin können konkrete Buchungsanfragen zu Unterkünften erfolgen.
Die Sozialdienst-Mitarbeiter*innen sind zu folgenden Zeiten gerne für Sie da:
Montag | keine Buchungen |
Dienstag | 09.30 - 11.30 Uhr |
Mittwoch | 09.30 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 Uhr |
Freitag | 09.30 - 11.30 Uhr |
Telefon | 08821 / 701-1183 (Zentrale 701-0) |
jaud.ingrid(at)rheuma-kinderklinik.de |
Weitere Information für Übernachtungsmöglichkeiten erhalten Sie auch über die Tourismuszentrale Garmisch-Partenkirchen.
Preise - klinikeigene Übernachtungsangebote
Liebe Eltern und Angehörige, unsere aktuellen Übernachtungspreise sind:
Personalwohnheim (PWH) 35 € / Tag inkl. Frühstück
PWH – Kinder (1-17 J.) 23 € / Tag inkl. Frühstück
Villa 30€ / Tag inkl. Frühstück
Villa – Kinder (1-17 J.) 18€ / Tag inkl. Frühstück
Zusätzlich wird für jeden Aufenthalt pro Zimmer eine Reinigungsgebühr von 30 Euro berechnet.
Kliniknahe Übernachtungsmöglichkeiten
Die Unterkunftsliste erhalten Sie an unserer Information (Tel.: 08821 – 701-0). Gerne lassen wir Ihnen das Verzeichnis auch per FAX zukommen.
Hier steht die Liste der Gäste und Ferienzimmer zum Download für Sie bereit.
Übernachtungsmöglichkeiten der Tourismuszentrale
Wenn Sie den Service der Tourismuszentrale Garmisch-Partenkirchen nutzen wollen, klicken Sie hier:
- Übernachtungsmöglichkeiten:
Hier können Sie im Bereich "Unterkunftseigenschaften" gezielt nach Unterkünften in der Nähe der Kinderklinik suchen!
Begleitperson
Stationäre Mitaufnahme eines Elternteils/Angehörigen
Bei Kindern bis zum Alter von 8 Jahren kann grundsätzlich eine Begleitperson medizinisch begründet (vgl. § 11 Abs. 3 SGB V) stationär mit aufgenommen werden. Dabei entstehen für Eltern/Angehörige keine Unterkunfts-/ Verpflegungskosten.
Wenn ein Kind älter als 8 Jahre ist, kann nur in besonderen Einzelfällen eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber, ob die medizinische Notwendigkeit für die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson (weiterhin) gegeben ist, treffen die jeweiligen Oberärzt*innen erst vor Ort am Aufnahmetag. Dies erfolgt unabhängig von der Empfehlung einweisender Ärzt*innen.
Seitens der Kostenträger werden neben der Entscheidung der Krankenhausärzt*innen nur ärztliche Bescheinigungen von niedergelassenen Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie über die medizinische Notwendigkeit der stationären Mitaufnahme von Begleitpersonen bei Kindern ab 9 Jahren akzeptiert.
