Entlassmanagement

Im Rahmen des seit 2017 verpflichtend bei gesetzlich Versicherten durchzuführenden Entlassmanagements stellen wir die qualifizierte Weiterbetreuung und Weiterbehandlung im Anschluss an den stationären Aufenthalt in unserem Hause sicher. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie der Durchführung des Entlassmanagements und der in diesem Rahmen erforderlichen Weitergabe von Daten und Informationen (z.B. Entlassbrief) an die weiterbehandelnden Institutionen zugestimmt haben.
Das Entlassmanagement ist sozusagen das "Bindeglied" zwischen einem Krankenhaus bzw. dem Krankenhausaufenthalt und einer direkt daran anschließenden ambulanten, stationären oder teilstationären Weiterbehandlung. Durch die Patient*innen- und Angehörigen-Beratung soll eine lückenlose Anschlussversorgung nach dem Klinikaufenthalt mit internen und externen Schnittstellen/Organisationen sichergestellt werden. Grundlage ist die Klärung ambulanter Leistungen, die unmittelbar im Anschluss an den Klinikaufenthalt erforderlich sind (SGB V, §39 Anlage 1a und b). Dabei werden die jeweiligen Lebensumstände sowie die persönlichen Wünsche der Patient*innen berücksichtigt.